Rechtliche Mängel beim Ausschlussverfahren gegen Mitglieder führen dazu, dass der Ausschluss unwirksam ist. Unter Umständen hat das Mitglied dann auch ein Schadenersatzanspruch.
Mit dem Wachstumschancengesetz (Abruf-Nr. 240514) ist die Nr. 16 aus dem Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 64 aufgehoben worden. Folge: Die entgeltliche Übernahme von Verwaltungstätigkeiten durch ...
Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es ...
Die Steuerermäßigung für Zweckbetriebe nach der Regelung des § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG ist vom BFH wiederholt problematisiert worden. Das war für den Gesetzgeber Anlass, im Wachstumschancengesetz (WCG) nachzubessern. VB bringt Sie auf den Stand der Dinge.
Meist wird bereits bei der Gründung festgelegt, dass ein Verein eingetragen werden soll. Die Eintragung kann aber auch nachträglich erfolgen. Eine Neugründung ist dazu nicht erforderlich.
Bei der Flutkatastrophe 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen erwies sich die Definition wirtschaftlicher Hilfsbedürftigkeit im Gemeinnützigkeitsrecht als Problem. Die Finanzverwaltung hat jetzt ...
Die smarte juris Business-Lösung vernetzt die Praxisliteratur des IWW Instituts und des Stollfuß Verlags mit Gesetzen, Vorschriften und hilfreichen Tools. Sekundenschnell recherchieren Sie Hintergründe, Handlungsempfehlungen, Rechtsgrundlagen. So sichern Sie sich ab und arbeiten noch effizienter.
PU Praxis Unternehmensnachfolge liefert Ihnen einen praktischen Leitfaden, mit dem Sie die Neuauslegung des BFH in der Beratung sicher umsetzen. Erfahren Sie u. a., wie der 90%-Test nach alter und neuer Rechtsprechung durchgeführt wird und welche konkreten Folgen für die Praxis Sie jetzt unbedingt beachten sollten.
Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 plant der Gesetzgeber wichtige umsatzsteuerliche Änderungen (Referentenentwurf vom 27.03.2024, Abruf-Nr. 240776 ). Insbesondere soll die seit langem geforderte Erweiterung der Steuerbefreiung im Sport gesetzlich verankert werden.