Die Fissurenversiegelung nach BEMA-Nr. IP 5 ist für Patienten ab dem Durchbruch des Sechs-Jahres-Molaren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berechnungsfähig. Die Leistung unterliegt keiner Begrenzung und kann nach Notwendigkeit berechnet werden. Solange der Anspruch auf die Sachleistung besteht, könnten daher einzelne Zähne auch mehrfach versiegelt werden. Doch die fehlende Budgetierung ist für Zahnärztinnen und Zahnärzte kein Freibrief für eine allzu sorglose Berechnung: Nur wer die BEMA-Nr. IP 5 ...
Wiederherstellungen an prothetischen Versorgungen gehören zum Tagesgeschäft in Zahnarztpraxen. Dennoch ist die Abrechnung dieser Wiederherstellungen weniger einfach als es scheint. Bei der Abrechnung muss die ...
Wussten Sie, dass Ihr AAZ-Abonnement automatisch drei digitale Lizenzen enthält? Unser Tipp: Nutzen Sie den Informationsdienst an möglichst vielen Arbeitsplätzen und schalten Sie die digitalen Inhalte für zwei ...
Das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 13.04.2023, Az. L 5 KR 26/23) hat betont, dass es keinen rechtlichen Bedenken unterliege, wenn Krankenkassen bei Vorliegen eines sog. „Härtefalls“ nach § 55 Abs 2 S. 1 SGB V für einen über die Regelversorgung hinausgehenden gleich- oder andersartigen Zahnersatz nur den doppelten Festzuschuss begrenzt auf die vollen Kosten der Regelversorgung übernehmen.
Der Halt einer Prothese kann durch das Inserieren von Implantaten bedeutend verbessert werden. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich nur in bestimmten Fällen an den Kosten. Welche Fälle das sind und ...
Der Bewertungsausschuss für zahnärztliche Leistungen hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) für die zahnärztliche Seite bzw. den GKV-Spitzenverband für die Krankenkassen über eine anstehende ...
Behandlung Pflegebedürftiger: So rechnen Sie korrekt ab
Die Behandlung pflegebedürftiger Patienten gewinnt in Zahnarztpraxen immer mehr an Bedeutung. Die Sonderausgabe von AAZ Abrechnung aktuell macht Sie fit für die komplexen Abrechnungsmodalitäten. Profitieren Sie von konkreten Abrechnungsbeispielen, Expertenantworten auf aktuelle Praxisfragen u.v.m.
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Wirtschaftlichkeitsprüfungen kommen oft überraschend. Um als Vertragszahnarzt darauf vorbereitet zu sein, ist eine sorgfältige Dokumentation unerlässlich. Welche Nachlässigkeiten in einem Prüfverfahren zu Beanstandungen führen und wie sie Beanstandungen vorbeugen, zeigt dieses Fallbeispiel aus der Füllungstherapie.