Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7776 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-05-27 |
Die 31. BImSchV stellt Anforderungen an Anlagen, in denen flüchtige organische Losungsmittel verwendet werden. Durch die Veröffentlichung der EU BVT-Schlussfolgerungen für Anlagen zur Oberflächenbehandlung mit organischen Losungsmitteln vom 22.06.2020, für das Gerben von Hauten und Fellen vom 11.02.2013 sowie für Anlagen der Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie vom 12.11.2019 war eine Novellierung der 31. BImSchV erforderlich. Ziel des Artikels ist es, die wesentlichen Elemente der geänderten Verordnung darzustellen. Aufgrund des Umfangs erfolgt eine Veröffentlichung in zwei Teilen.
Das farblose Gas Formaldehyd mit stechendem Geruch entsteht u. a. bei unvollständigen Verbrennungen und anderen Oxidationsprozessen von längerkettigen organischen Substanzen. Mit der Verordnung EU-RL 605/2014 vom Juni 2014 ist Formaldehyd als krebserzeugend („kann Krebs erzeugen“ nach Kategorie 1 B gemäß CLP- Verordnung) eingestuft. Bisher lagen keine belastbaren systematischen Hintergrundmessungen oder Messungen von Zusatzbelastungen für Formaldehyd außerhalb von Innenräumen in Sachsen vor. Verlässliche und validierte Aussagen zur Immissionssituation in Sachsen bzgl. Formaldehyd waren und sind deshalb bis heute nicht möglich.
Das ukrainische Umweltministerium arbeitet bereits seit mehreren Jahren daran, die EU-Industrieemissionsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Durch den Status als EU-Beitrittskandidat und die beginnenden Beitrittsverhandlungen hat dieses Vorhaben an Bedeutung gewonnen. Das Ministerium wird dabei von einem Beratungsprojekt der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) unterstützt. Bestandteile des Projekts sind nicht nur die rechtliche Umsetzung der Richtlinie in einem grundlegenden Gesetz und zahlreichen sekundärrechtlichen Vorschriften, sondern auch der Aufbau geeigneter administrativer Strukturen, die Entwicklung eines IT-Systems zur Einreichung und Bearbeitung von Genehmigungsanträgen sowie die Förderung einiger Modellprojekte zur Modernisierung von Industrieanlagen.
Im Jahr 2023 emittierte Deutschland 10,1 Prozent weniger Treibhausgase (THG) als 2022. Das zeigen neue Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA). Grunde sind der gestiegene Anteil erneuerbarer Energien, ein Rückgang der fossilen Energieerzeugung und eine gesunkene Energienachfrage bei Wirtschaft und Verbrauchern. Insgesamt wurden 2023 in Deutschland rund 674 Millionen Tonnen THG freigesetzt – 76 Millionen Tonnen oder 10,1 Prozent weniger als 2022. Dies ist der stärkste Rückgang seit 1990. Insbesondere der Verkehrssektor muss beim Klimaschutz aber nachsteuern.
Der Rat der Europäischen Union hat der neuen F-Gas-Verordnung zugestimmt. Damit wird die Verfügbarkeit von besonders klimaschädlichen teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) in der EU zunächst stark reduziert und bis 2050 sogar vollständig eingestellt. HFKW werden heute noch vor allem als Kältemittel eingesetzt. Zudem greifen nun schrittweise neue und verschärfte Regeln beim Inverkehrbringen neuer Erzeugnisse wie Kühlschränke, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit klimaschädlichen F-Gasen.
Das Bundeskabinett hat am 20.03.2024 auf Initiative des Bundesumweltministeriums die „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Damit können Spiele der Fußball-Europameisterschaft in diesem Sommer auch in den späteren Abendstunden im Freien öffentlich übertragen werden. So bekommen mit der Verordnung die Kommunen die Möglichkeit, während der EM 2024 der Manner im Juni und Juli dieses Jahres Public-Viewing- Veranstaltungen zu genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen.
Die besten verfügbaren Techniken (BVT) setzen in der EU den Maßstab für die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen. Sie sind im sogenannten Sevilla Prozess festgelegt. Dieser europäische Prozess soll nun an die neuen Anforderungen der überarbeiteten Richtlinie über Industrieemissionen angepasst werden. Im Rahmen eines Workshops am 14./15. März 2024 in Dessau, zu dem Deutschland und die EU-Kommission eingeladen haben, diskutierten über 200 Vertreterinnen und Vertreter aus den europäischen Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Industrie, Umweltverbände und die EU-Kommission über zukunftsweisende Änderungen.
Nie wurden in Rheinland-Pfalz niedrigere Luftschadstoffwerte gemessen als im vergangen Jahr. Das zeigt die aktuelle Auswertung der Jahresmittelwerte 2023 an den landesweiten Luftmessstationen. „Dass gerade in den letzten zehn Jahren die Schadstoffkonzentrationen in unseren Städten stetig gesunken sind, ist ein beeindruckendes Beispiel erfolgreicher Umweltpolitik“, freute sich Klimaschutzministerin Katrin Eder. Verantwortlich sei eine Vielzahl von Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Steffi Lemke hat das Bundeskabinett alle aktuellen Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) wiederberufen. Die sieben Universitätsprofessorinnen und -professoren vertreten unterschiedliche Disziplinen und verfügen über besondere wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen im Umweltschutz. Die nächste Amtsperiode beginnt am 1. Juli 2024 und endet am 30. Juni 2028.
Die Internationale Energieagentur (IEA) hat am 13.03.2024 mit dem jährlichen Update des „Global Methane Tracker“ aktuelle Daten zu Methan-Emissionen präsentiert. Demnach ist die Konzentration des zweitgefährlichsten Treibhausgases in der Atmosphäre 2023 weiter gestiegen, obwohl eine Reduktion um 30 Prozent bis 2030 nötig wäre, um das 1,5-Grad-Grenze in erreichbarer Nähe zu halten. Berechnungen der IEA zufolge könnten 40 Prozent der Methan- Emissionen aus fossilen Energien kostenneutral eingespart werden.
Kaminöfen erleben seit einiger Zeit eine Renaissance: In Deutschland gibt es mehr als elf Millionen solcher so genannter „Einzelraumfeuerungsanlagen“. Pro Jahr werden zudem rund 200.000 neue Kaminöfen verkauft, die zum Großteil alte Geräte ersetzen. Während die einen die hohen Energiepreise umgehen wollen, schätzen die anderen das Holzfeuer als gemütliche Wärmequelle. Kaminabgase haben jedoch einen negativen Einfluss auf die Luftqualität und auf die menschliche Gesundheit.
Der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission haben sich auf eine neue Europäische Luftqualitätsrichtlinie und damit auf neue Grenzwerte für Luftschadstoffe ab 2030 geeinigt.
Bestäubung durch Insekten ist für viele Pflanzen lebensnotwendig. Vom Menschen verursachte Luftverschmutzung kann diesen sensiblen Prozess nachhaltig stören. Das zeigt ein Übersichtsartikel, der an der Uni Würzburg entstanden ist.
Ozon hinterlässt heute noch sichtbare Schäden auf den Blättern europäischer Laubbaum arten. Dies zeigt eine internationale Studie unter der Koordination der Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL. Die Forschenden fanden heraus, dass einige Pflanzen unter bestimmten Umweltbedingungen besonders empfindlich auf das in Bodennähe giftige Ozon reagieren. Sie eignen sich daher gut als Frühwarnsystem.
Die Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige politische Einigung über den Vorschlag der Kommission für eine Überarbeitung der Quecksilberverordnung. Angesichts der verfügbaren Alternativen werden mit der überarbeiteten Quecksilberverordnung die letzten verbleibenden Formen der absichtlichen Verwendung von Quecksilber in der EU verboten. Durch das Verbot der Verwendung von Zahn-Amalgam ab dem 1. Januar 2025 und die Einführung eines Verbots der Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von bestimmten quecksilberhaltigen Lampen wird die Bevölkerung der EU mit dieser Verordnung besser vor giftigem Quecksilber geschützt.
Die Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige politische Einigung zur überarbeiteten Luftqualitätsrichtlinie. Nach ihrer Annahme werden mit den neuen Vorschiften EU-Luftqualitätsnormen für den Zeitraum bis 2030 festgelegt, die enger an die Luftqualitätsleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angelehnt sind. Dies ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz unserer Gesundheit und in Richtung Null-Schadstoff-Ziel für unsere Umwelt bis 2050.
Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Umweltrisiken für einen Großteil der Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die in Europa die häufigste Todesursache bilden, verantwortlich sind. Eine am 15.02.2024 veröffentlichte Studie der Europäischen Umweltagentur gibt einen Überblick über den Zusammenhang zwischen Umwelt und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Studie hebt hervor, dass die Bekämpfung von Umweltverschmutzung, extremen Temperaturen und anderen Umweltrisiken kosteneffiziente Maßnahmen zur Verringerung der Belastung durch Krankheiten, einschließlich Herzinfarkten und Schlaganfallen, sind.
Die Teilgenehmigung, mit der bauvorbereitende Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer SuedLink-Konverteranlage zur Umwandlung von Gleichstrom in Wechselstrom gestattet worden sind, ist rechtmäßig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.01.2024 entschieden
Der Kreis Lippe muss über einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag zur Errichtung und zum Betrieb von 13 Windenergieanlagen im Umfeld des Truppenübungsplatzes „Senne“ für sieben Anlagen neu entscheiden. Insofern ist seine bisherige Ablehnung rechtswidrig, während sie für die übrigen sechs Anlagen nicht zu beanstanden ist. Das hat das Oberverwaltungsgericht am 16.02.2024 nach mündlicher Verhandlung entschieden.
Mit am 21.03.2024 verkündetem Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Landeshauptstadt München verurteilt, ihren Luftreinhalteplan fortzuschreiben und insbesondere ein Dieselfahrverbot einzuführen, das auch Kraftfahrzeuge Euro 5/V umfasst.
Das Risiko von Cyberangriffen auf Industrieanlagen ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. So berichtet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) regelmäßig über die zunehmende Bedrohung durch Cyber-Kriminelle. Zudem muss aufgrund der geänderten Sicherheitslage in Europa von einer erhöhten Bedrohungslage für Industrieanlagen ausgegangen werden. Dies gilt insbesondere für Betriebsbereiche nach der Störfallverordnung, weil diese mit größeren Mengen an gefährlichen Stoffen umgehen.
Auf der Grundlage der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (ABl. L 334 vom 17. Dezember 2010, Seite 17, Industrieemissionsrichtlinie) werden Durchführungsbeschlüsse der Europäischen Kommission über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) für verschiedene Branchen im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht.
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