In Unternehmen gibt es viele Unterlagen, die nicht mehr gebraucht und deshalb vernichtet werden. Dabei muss auf besonders auf datenschutzrechliche Gesichtspunkte geachtet werden – insbesondere, wenn es sich um Mitarbeiterdaten handelt.
Das monatliche Webinar von DiB Daten im Betrieb beschäftigt sich im Mai mit dem Thema „Passwörter am Arbeitsplatz: Tipps für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Datenschutzbeauftragte“. Am 22.5.2024 um 13 Uhr referiert ...
Bewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet werden. So entschied es das BAG.
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die unterlassene Aufnahme einer Arbeit jedenfalls dann kein sozialwidriges Verhalten darstellt, wenn das Jobcenter den Betroffenen „allein lässt“ und nicht die nötige Hilfe leistet.
Ein ArbG, der den Bewerbungsprozess mithilfe eines Softwareprogramms digital durchführt, genügt seiner Pflicht zur Vorlage der Bewerbungsunterlagen an den Betriebsrat (BR), wenn er ein auf die im Programm hinterlegten ...
Die Übermittlung einer Datenschutzauskunft per unverschlüsselter E-Mail ist zwar eine Datenschutzverletzung, begründet jedoch keinen automatischen Schadenersatzanspruch.
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Betriebsräte haben einen Anspruch auf für die BR-Arbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der ArbG tragen muss. Davon können Übernachtungs- und Verpflegungskosten für ein auswärtiges Präsenzseminar auch dann erfasst sein, wenn derselbe Schulungsträger ein inhaltsgleiches
Webinar anbietet.