BMWK und BAFA beschleunigen Verfahren zur Exportkontrolle
Gute Nachrichten für Exporteure von Dual-Use- und Rüstungsgütern: Die Genehmigungsverfahren sollen bei Lieferungen an Bündnis- und Wertepartner kurzfristig deutlich rascher und unkomplizierter ablaufen.
Bei der Ausfuhr von "Dual-Use-Gütern", also Gütern mit doppeltem Verwendungszweck, ist besondere Vorsicht geboten, denn bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Mehr über die seit September 2021 geltende Dual-Use-Verordnung lesen Sie hier.
Ob Dual-Use-Verordnung oder Investitionsprüfungen: Die DIHK macht sich im Austausch mit der Politik dafür stark, dass exportkontrollrechtliche Regeln die Betriebe nicht über Gebühr belasten. Hier erfahren Sie mehr.
Das europäische Zollwesen soll und muss dringend reformiert werden. An dem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission vermisst die DIHK allerdings in einigen Punkten Praxistauglichkeit und Verhältnismäßigkeit. In ihrer Stellungnahme von November 2023 unterbreitet sie Verbesserungsvorschläge.
Digitalisierung konsequent umsetzen, EU-Traderportal verbessern, Vermittlungsstelle schaffen, Anzahl der Warentarifnummern verringern und vieles mehr: Anfang 2023 hat die DIHK ihr Ideenpapier für Vereinfachungen des EU-Zollrechts aktualisiert. Sie finden die Vorschläge hier im PDF-Formant zum Downlaod:
Wie gestaltet sich die Zollabwicklung mit Großbritannien nach dem Brexit für hiesige Unternehmen? Infos und viele nutzwertige Links gibt es bei der Generaldirektion Zoll unter www.zoll.de.
Leere (Mehrweg-)Verpackungen einfacher zur Zollabfertigung anmelden
Wer Mehrwegverpackungen leer in die EU ein- und anschließend befüllt wieder ausführt, kann dafür ab dem 14. März das weniger aufwendige Verfahren einer konkludenten Zollanmeldung nutzen. Damit kommt die EU in weiten Teilen einer langjährigen Forderung der DIHK nach.
Aktuelle Informationen zu Ländern und Märkten stellt die DIHK regelmäßig in ihrem Newsletter "News International" zusammen. Die aktuelle Ausgabe und ein Anmeldeformular gibt es hier.
Carnet: Der "Reisepass" für Waren wird (schrittweise) digital
Wer bestimmte Waren vorübergehend in Drittstaaten ausführen möchte, kann von einem vereinfachten Verfahren profitieren und bei der IHK ein "Carnet" beantragen – seit Ende 2022 oftmals schon digital. Hier gibt es Details.