causasportnews / Nr. 1138/05/2024, 6. Mai 2024
(causasportnews / red. / 6. Mai 2024) Der Dopingverdachtsfall des Schweizer Handball-Nationaltorhüters Nikola Portner, der beim Champions League-Sieger SC Magdeburg spielt, wird immer rätselhafter, vor allem, seit die B-Probe das Ergebnis der A-Probe bestätigt hat. Aufgrund gesicherter Untersuchungsergebnisse dürften sich im Körper des 31jährigen Schweizers Methamphetamine befunden haben. Diese Substanzen gehören zu den synthetisch-chemischen Verbindungen der Amphetamine, welche u.a. stark stimulierende und aufputschende Wirkungen erzeugen und in hohen Dosen euphorisirend sind. Die Verwendung von Methamphetaminen soll auch die Konzentrationsfähigkeit fördern. Die Einnahme dieser Substanz und der Dopingverdachtsfall an sich werfen Fragen auf und geben zu Spekulationen Anlass. Wie kann ein Weltklasse-Torhüter nur derart risikoreich agieren und zu Amphetaminen greifen? Das fragt sich die Sportwelt. Das nun angehobene Sport-Sanktionsverfahren wird allenfalls die wahren Gründe des vermeintlichen, nebulösen Dopingfalls zu Tage fördern – oder auch nicht. Im krassesten Fall hat der Schweizer National-Torhüter mit einer Sperre von vier Jahren zu rechnen (wobei selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt), was unweigerlich das Ende seiner Karriere bzw. der Sportaktivitäten in dieser Sparte und auf diesem Niveau des Leistungssportes bedeuten würde. Weil Nikola Portner, mit serbischen Wurzeln, der seit 2008 die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt, in Magdeburg tätig ist, wird das Verfahren von der Anti-Dopingkommission des Deutschen Handball-Bundes (DHB) geführt.
A propos Doping: Dopingvor- und Verdachtsfälle sind in der Regel nicht einfach erklärbar. Fast wie im staatlichen Strafrecht prävaliert die Grundhaltung des (vermeintlichen) Dopingdelinquenten, nämlich, dass er letztlich damit rechnet, nicht erwischt zu werden. Stets seine Unschuld unterstrichen hat der Schweizer Cross Country-Fahrer Mathias Flückiger, der 2022 für den letzten grossen Doping-Knall mit Schweizer Beteiligung gesorgt hat. Er wurde beschuldigt, das Anabolikum Zeranol verwendet zu haben. Der 35jährige Athlet, der nach dem Bekanntwerden des Falles zeitweise gesperrt wurde, bestritt konsequent und einigermassen glaubhaft die Verwendung des Mittels. Bei ihm wurde weder jemals eine A-Probe noch eine bestätigende B-Probe entnommen. Der Verfahrensablauf war und ist jedenfalls immer noch schwierig zu durchschauen. Klar ist einzig, dass das Doping-Verfahren in der «Causa Mathias Flückiger» nie für Klärung bezüglich Fakten und der allenfalls anzuwendenden Sanktionsnormen gesorgt hat. Irgendwie war stets der berühmte «Wurm» drin.